Der sogenannte „Freedom Day“ sollte am 20. März mit der Aufhebung fast aller bestehenden CoronaRegeln stattfinden. Dieser „Freedom Day“ sollte am letzten Ferientag sein und bedeutet, dass das bestehende Infektionsschutzgesetz durch ein neueres und mehr an Lockerungen angelehntes Gesetz ersetzt wird. Aber jetzt stellen sich wohl vielen die Fragen: Wie betrifft mich das, was verändert sich und was bleibt weiterhin?

Was ist das?
Am Anfang muss man sagen, dass nicht alle bestehenden Regeln an einem Tag gelockert oder abgeschafft werden, sondern dass diese Lockerungen bereits am 4. März und früher anfingen, indem beispielsweise die 2G(+)Regelung im Einzelhandel und Restaurants schon vorher abgeschafft wurde. Also könnte man sagen, dass dieser „Freedom Day“ quasi das Ende dieser „großen Lockerungsaktion“ werden soll, jedoch entfallen nicht alle Maßnahmen. Basismaßnahmen wie Masken und Abstand werden weiterhin in Teilen bleiben, ebenso können vom Bund oder den Ländern noch weitere Lockerungen in den nächsten Wochen folgen, jedoch können die Länder auch die aktuellen Regelungen erst einmal beibehalten.
Und was ist mit Corona?
Während die Bundesregierung Lockerungen verspricht und umsetzt, warnen Expert*innen und Landesregierungen vor zu schnellen Lockerungen auch angesichts der aktuell wieder steigenden CoronaInfektionszahlen, die auf neuem Höchststand verharren, noch zu vielen Ungeimpften und der steigenden Corona-Müdigkeit, die sich nach Expert*innen im Herunterreden der aktuellen Zahlen und der Unvorsichtigkeit in Sachen Corona-Regeln in Teilen der Bevölkerung bemerkbar macht. Doch auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach, der sich noch während der ersten Lockerungen denen gegenüber skeptisch äußerte, vor allem wegen der Angst einer weiteren Mutation oder Welle im Herbst, möchte jetzt ebenfalls in Teilen lockern.
Welche Lockerungen und Maßnahmen gibt es nun?
Trotzdem lockerte bzw. lockert die Regierung auch unter wachsendem Druck der Regierungspartei FDP unter Justizminister Marco Buschmann, der auf den Lockerungen zum 20. März vehement besteht. Unter anderem wurden die Verhandlungen zwischen Minister Lauterbach (SPD/Gesundheit) und Buschmann (FDP/Justiz) damit beendet, diesen Freedom Day im neuen Infektionsschutzgesetz zu vollziehen und die meisten Regelungen abzuschaffen. Dies gilt vorerst bis Ende Dezember 2022, mit einer Strategie für zu hoch steigende Zahlen, Todesfälle und/oder Krankenhausüberlastungen, und wurde bereits im Bundestag und dem Bundesrat, trotz großer Kritik der Länder, bestätigt. Es bleibt jedoch weiterhin in einigen Teilen die Maskenpflicht erhalten – wie im öffentlichen Verkehr (Bus, Bahn). Aber die in die Grundrechte einschneidenden Regelungen entfallen meist komplett wie die 2GRegelungen in den meisten Bereichen. Da jedoch die einzelnen Bundesländer die Gewalt über die Umsetzung dieser Lockerungen inne haben, werden diese voraussichtlich erst zum 2. April in Kraft treten, da die einzelnen Landesregierungen, darunter auch die von Hamburg, dies durch ein Überbrückungsverfahren und die steigenden CoronaZahlen verhindern können und dies auch schon ankündigten.
Aber was verändert sich jetzt für uns Schüler*innen in Hamburg? 
Die Fahrt zur Schule bleibt gleich, denn die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt. Die Testungen in den Schulen bleiben weiterhin erhalten, doch sollen sie reduziert werden und auch die Maskenpflicht im Innenraum soll entfallen, was ebenfalls im Infektionsschutzgesetz stehen soll. Dies wird aber voraussichtlich nicht am 20. März passieren, sondern erst am 2. April. Die Kohortentrennung und Maskenpflicht draußen und im Sportunterricht sind bereits abgeschafft. Des Weiteren sollen die „Basismaßnahmen“ wie Testpflicht, Maskenpflicht in vollen Bereichen und Abstandsgebot weiterhin im Infektionsschutzgesetz verankert bleiben.
Also ist der „Freedom Day“ nun das Ende der Corona-Regeln?
Im Fazit kann man sagen, dass dieser sogenannte „Freedom Day“ uns in vielen Bereichen Lockerungen verspricht, die durch das Infektionsschutzgesetz festgelegt wurden, jedoch wird dieser Tag nicht das Ende der CoronaMaßnahmen sein, da Hamburg die Regelungen vorerst bis zum 30. April 2022 verlängern will und es im Notfall durch weiter steigende Zahlen auch weitere Veränderungen zum Negativen geben kann.
Letztes Update am 28.04.2022

 

Von Levin A.

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