Wieso wurden die Regeln in Hamburg beibehalten?
Am 2. April liefen die Übergangsregelungen in allen Bundesländern aus, danach sollten die verlängerten Regelungen wie eigentlich zum 20. März (vorgesehener „Freedom Day“) entfallen. Diese Regelungen konnten aber nach dem neuen Infektionsschutzgesetz durch eine Erklärung der Landesregierung (in Hamburg der Senat) zum Hotspot verlängert werden.

Diese Erklärung wurde in Hamburg am 2. April 2022 in der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen. Abgesehen von Hamburg hat nur das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die Regelungen mit diesem Verfahren verlängert.

Jedoch kam auch große Kritik von Seiten der Oppositionsparteien auf, vor allem von der außerparlamentarischen Partei FDP, deren Hamburger Parteivorsitzender Michael Kruse gegen die Erklärung zum Hotspot klagen wollte.


Doch was heißt das für uns und was passiert jetzt?

Das heißt für uns, dass die Regelungen, die am 2. April auslaufen sollten, bis Ende April fortgesetzt wurden und danach Hamburg die Regelungen auslaufen lässt, wie der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am 26. April in einer Pressekonferenz verkündete.

Aber das heißt nicht, dass es keine außerplanmäßigen Lockerungen im April in einigen Bereichen schon gegeben hat: So wurde in Schulen die Maskenpflicht am Sitzplatz und die Pausenregel aufgehoben, sodass wir unsere Pausen nach über 2 Jahren des Verbotes wieder in den Klassenräumen verschiedenen Regeln folgend,  verbringen dürfen.

Nun entfallen also zum 1. Mai fast alle noch bestehenden Regelungen, darunter auch die Maskenpflicht im Schulgebäude, außer am Sitzplatz, wo sie schon aufgehoben ist, fallen und somit ab nächster Woche auch entfallen. Einzig die FFP-2 Maskenpflicht soll im öffentlichen Verkehr (Bus, Bahn), in Krankenhäusern und Pflegeheimen bleiben, ebenso wie die zweimalige Testung an den Schulen soll weiterhin fortgeführt werden.

Informationen zur Maskenpflicht

Von Levin A.

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