Ein neues Schuljahr beginnt und einige Klassen des MRG haben schon die Klassensprecher*innen gewählt. Außerdem fand am 27. August 2020 das erste Treffen unseres Schülerrats statt. Und auch die Schulsprecher*innenteams, die aus bis zu sieben Schüler*innen bestehen dürfen, werden bald gewählt werden. Doch was tun Schulsprecher*innen eigentlich? Wer wählt sie? Haben die überhaupt etwas zu sagen?

Ab der fünften Klasse sind Schüler*innen als Schulsprecher*innen wahlberechtigt und wählbar. Was die Aufgaben der Schulsprecher*innen sind, hängt tatsächlich stark von der Schule ab. Im Hamburgischen Schulgesetz § 65 Absatz 1 heißt es nur: „Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher vertritt im Rahmen der Beschlüsse des Schülerrats die Schülerinnen und Schüler gegenüber Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternrat, Schulkonferenz und Schulvorstand.“ Ein Beispiel: Die Schüler*innen haben die Idee, eine Uhr auf dem Schulhof aufzustellen. Also kontaktieren sie ihre Klassensprecher*innen. Diese stellen den Vorschlag im Schülerrat vor. Der Schülerrat kann jetzt zustimmen oder den Vorschlag ablehnen. Wenn er zustimmt, dann müssen die Schulsprecher*innen den Vorschlag vertreten, also versuchen, die Schulleitung, die Lehrerkonferenz, den Elternrat, die Schulkonferenz und den Schulvorstand zu überzeugen.

Schulsprecher*innen haben das Recht, Schulmaterial und technische Ausrüstung zu verwenden – natürlich nur, wenn sie sich mit „dienstlichen“ Angelegenheiten befassen. Dies bedeutet, dass sie den Kopierer, das Telefon und das Faxgerät der Schule verwenden dürfen. Die Schule muss auch die für ihr Amt benötigten Materialien wie Papier, Umschläge oder Aktenordner bereitstellen. Wenn davon nichts verfügbar ist, muss die Schule es für sie besorgen. Natürlich können Sie den Schulcomputer verwenden, um per E-Mail und Internet zu recherchieren und zu kommunizieren.

Selbstverständlich gehört noch viel mehr dazu, als das bisschen, beispielsweise sollten die Wahlversprechen eingehalten werden und man muss die Sachen, die der Schülerrat beschließt, auch organisieren. Bis zu 30 Stunden pro Schuljahr kann man sich vom Unterricht für die Arbeit als Schulsprecher*in befreien lassen, ohne dass diese als Fehlstunden gewertet werden dürfen. Den versäumten Unterricht muss man selbstverständlich eigenständig nacharbeiten.

Ich hoffe, euch einen guten Überblick darüber verschafft zu haben, was Schulsprecher*innen überhaupt machen. Dieses Jahr werden sich alle Schulsprecher*innenteams auf der MRG-Homepage über Video vorstellen. Alle Schüler*innen haben anschließend eine Woche Zeit, sich die Videos anzusehen, und müssen dann wählen.

Die Kandidat*innen des MRG werden wir euch in den nächsten Tagen vorstellen. Auch über die Wahltermine informieren wir euch hier.

Zuletzt aktualisiert am 12.09.2020, 15:41 Uhr.

Von Jonathan

Ein Gedanke zu “Schulsprecher*innen – Was sind eigentlich ihre Aufgaben und was dürfen sie alles?”

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