Überall hängen schon Wahlplakate, die Bäume und Straßenlaternen verzieren. Die nächsten Bundestagswahlen finden bereits am 23. Februar statt. Aufgrund der Entlassung des Bundesfinanzministers Christian Lindner, dem Austritts der FDP aus der Koalition und der verlorenen Vertrauensfrage von Olaf Scholz werden nun die Wahlen vorgezogen. Deutsche Bürger*innen wählen dann vorzeitig den 21. Bundestag.
Doch was ist die Vertrauensfrage?
Laut Artikel 68 des Grundgesetzes kann der*die Bundeskanzler*in den Bundestag fragen, ob seine*ihre Politik noch vom Bundestag unterstützt wird. Wenn diese Frage keine Zustimmung findet, ist der*die Bundespräsident*in in der Lage, auf Vorschlag des*der Bundeskanzlers*in den Bundestag innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Darauf folgen dann Neuwahlen, die auf den 23. Februar gelegt wurden.
So eine Auflösung muss aber nicht immer von dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin ausgehen. Das Parlament kann selbst handeln, wenn kein Vertrauen mehr in den*die Bundeskanzler*in besteht. Dies ist mit Artikel 67 des Grundgesetzes möglich, dem konstruktiven Misstrauensvotum. Wenn die Mehrheit der Parlamentarier dem*der Bundeskanzler*in das Misstrauen ausgesprochen hat, muss ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages den*die Bundespräsident*in bitten, den*die amtierende*n Bundeskanzler*in zu entlassen und eine*n Nachfolger*in zu bestimmen.
Bei beiden Artikeln des Grundgesetzes müssen zwischen dem Antrag und der Wahl mindestens 48 Stunden liegen.
Auf deutscher Bundesebene wurde erst zweimal versucht, durch ein konstruktives Misstrauensvotum den amtierenden Bundeskanzler abzulösen. Das allererste Mal im Jahre 1972. Der CDU/CSU-Vorsitzende Rainer Barzel forderte Willy Brandt, den damaligen Bundeskanzler und SPD-Vorsitzenden, heraus. Das war jedoch erfolglos, da es nur 247 Ja-Stimmen gab. Für einen Erfolg und die Ablösung von Willy Brandt wurden 249 Ja-Stimmen benötigt. Genau zehn Jahre später versuchte Helmut Kohl, Vorsitzender der CDU/CSU, Helmut Schmidt, den Bundeskanzler und SPD-Vorsitzenden, abzulösen – und das mit Erfolg. Insgesamt 256 Ja-Stimmen sprachen Helmut Schmidt das Misstrauen aus. Benötigt wurden auch 249 Ja-Stimmen.
Eigentlich hätte die Bundestagswahl 2025 regulär am 28. September 2025 stattfinden sollen. Doch Olaf Scholz verlor die Vertrauensfrage am 16. Dezember 2024, weshalb die Wahl vorgezogen wurde. Damit dürfen alle, die noch nicht volljährig sind, aber vor dem 25. September 18 Jahre alt geworden wären, nun doch nicht zum ersten Mal den Bundestag wählen.
Tatsächlich betrifft das auch mich. Ich hätte ja gerne gewählt. Zumindest darf ich und alle anderen, die schon 16 sind, am 3. März die Hamburger Bürgerschaft wählen.
Beitragsbild: Symbolbild: Reichstagsgebäude ©SPICKER