In jeder Klasse werden zu Beginn eines Schuljahres zwei Klassensprecher*innen gewählt. Viele fragen sich, was die Aufgaben der Klassensprecher*innen sind oder auch wieso man Klassensprecher*innen wählt. Und müssen Klassensprecher irgendwelche Voraussetzungen mitbringen?
Aufgaben
Die Aufgabe der Klassensprecher*innen sind folgende: Sie vertreten die Ideen und Meinungen der Klassengemeinschaft, sie halten die Klasse über die neuen Entscheidungen der Schule auf dem Laufenden, sie geben Vorschläge von den Lehrer*innen an die Schüler*innen weiter und sie vertreten ihre Klasse bei Besprechungen und Konferenzen wie zum Beispiel den Klassenkonferenzen. Außerdem haben sie das Recht, vor den Zeugniskonferenzen die Durchschnittsnoten der Klasse einzusehen („Noteneinsicht“) sowie an Ordnungsmaßnahmenkonferenzen und Elternabenden teilzunehmen. Alle Klassensprecher*innen einer Schule bilden zusammen mit den Stufen- und Schulsprecher*innen den Schüler*innenrat.
Wahl
Wie schon gesagt werden Klassensprecher*innen gewählt, um ihre Klasse zu vertreten. Jede*r Schüler*in einer Klasse darf kandidieren. Dann wird durch geheime Wahl gewählt, das heißt, jeder gibt maximal zwei Stimmen auf seinem Stimmzettel ab und darf nicht gezwungen werden, jemandem von seiner Wahl zu erzählen. Die beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen gewinnen. Ihre beiden Stellvertreter*innen werden in einem zweiten Wahlgang gewählt – außer die Klasse entscheidet, dass die beiden Schüler*innen mit den zweitmeisten Stimmen die Stellvertreter*innen werden sollen.
Vorraussetzungen
Klassensprecher*innen sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Sie sollten zuverlässig sein und man sollte ihnen vertrauen können. Außerdem sollten sie sich vorbildlich verhalten. Klassensprecher*innen sollten respektvoll miteinander umgehen.
Wer all diese Voraussetzung erfüllt, wird bestimmt ein*e super Klassensprecher*in sein. Weitere Informationen zum Amt der Klassensprecher*innen findet ihr im Ratgeber der SchülerInnenkammer Hamburg oder im Hamburgischen Schulgesetz.