Am 5. Dezember 2025 stimmte der Bundestag dem neuen Wehrdienstmodell zu, welches das schon kommendes Jahr in Kraft treten soll. Somit sind die Ersten, die von diesem Gesetz betroffen sein werden, diejenigen, die 2008 geboren wurden.
Nun hat auch der Bundesrat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Wenn der Bundespräsident Steinmeier es geprüft hat, soll es am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Aber was sieht das neue Wehrdienstmodell vor?
Das neue Wehrdienstmodell kombiniert Vorschläge von CDU und SPD. Alle Männer, die 18 werden, erhalten einen Umfragebogen und sind nach dem Ausfüllen verpflichtet, zur Musterung zu gehen. In dem Umfragebogen gibt man seine Fitness und sein Intresse an, zur Bundeswehr zu gehen. Nach der Musterung kann man sich dann entscheiden, ob man zur Ausbildung in die Bundeswehr geht. Also basiert dieses Modell vorerst auf Freiwilligkeit. Wenn sich aber nicht genug Männer freiwillig zum Wehrdienst melden, kann über einen weiteren Gesetzesbeschluss die Pflicht eingeführt werden.
Wie kam es zu diesem neuen Modell?
Zuvor war geplant, dass das Wehrdienstmodell überwiegend auf Freiwilligkeit basiert. Dieser Entwurf wurde von der Union abgelehnt. Der Kompromissvorschlag der Union sah dann ein Losverfahren vor, bei dem zufällig Männer zur verpflichtenden Musterung ausgesucht werden. Würden sich dann nicht genug der Gemusterten für den Wehrdienst entscheiden, würden Personen dann wieder per Losverfahren zum Wehrdienst verpflichtet werden. Dieses Modell lehnte die SPD wiederum ab.
An unserer Schule sind also die ersten, die einen Brief bekommen und gemustert würden, aus dem zwölften Jahrgang. Aus allen folgenden Jahrgängen würden die Jungen, welche 18 Jahre alt werden, sich der gleichen Prozedur unterziehen müssen.
Was passiert bei der Musterung?
Bei der Musterung wird umfassend ermittelt, wie wehrdiensttauglich man ist. Darunter fällt auch eine Ganzkörperuntersuchung. Basierend auf dem Gesundheitszustandwird dann ein Verwendungsgrad zugewiesen.
Was genau untersucht wird, könnt ihr hier nachlesen.

